September 2016
Mitte der 70er-Jahre wurde der Salzstock im niedersächsischen Gorleben als möglicher Endlagerstandort für HAW identifiziert. Nachdem die Eignung von Salzformationen als Endlager Mitte der 60er-Jahre wissenschaftlich belegt worden war, führte der Bund 1975 erste Erkundungsarbeiten durch. Ab 1976 untersuchte das Land Niedersachsen entsprechende Standorte in vier Phasen: In einem ersten Schritt wurden zunächst 140 Salzstöcke auf ihr Fassungsvolumen hin begutachtet. Insgesamt 23 dieser Standorte erwiesen sich als groß genug für ein Endlager; sie wurden in Phase 2 intensiven Untersuchungen unterzogen. In die Bewertung flossen unter anderem Kriterien wie Tiefenlage, Bevölkerungsdichte und konkurrierende Nutzungsansprüche ein. 13 Salzstöcke kamen nach dieser Beurteilung in die engere Wahl. Sie wurden in Phase 3 auf Basis eines umfassenden Kriterienkatalogs untersucht. Mithilfe eines Punktesystems wurden dabei beispielsweise Aspekte wie Erdbebengefährdung oder Flugverkehrsdichte bewertet. Auf dieser Grundlage kamen die vier Standorte Wahn, Lichtenhorst, Höfer und Gorleben in die engere Wahl. Sie wurden in Phase 4 weiteren ausführlichen Prüfungen unterzogen. Unter anderem wegen seiner Ausdehnung und seiner Tiefenlage von 300 bis 3.500 Metern fiel die Wahl im Februar 1977 schließlich auf den Salzstock Gorleben. Diese Entscheidung fiel in Kooperation des Bundes mit dem Land Niedersachsen und wurde durch öffentliche Anhörungen flankiert. Mit der Erkundung des Salzstocks Gorleben wurde im Jahr 1979 begonnen. In die Untersuchung wurden bisher 1,7 Milliarden Euro investiert, die zu über 90 Prozent von den Energieversorgungsunternehmen getragen wurden.
Von 2000 bis 2010 ruhte die Erkundung des Salzstockes aufgrund des von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 im Zuge des Beschlusses zum Kernenergieausstieg verhängten Moratoriums, das im Oktober 2010 auslief. Die schwarz-gelbe Bundesregierung setzte die Erkundung fort.
Nach Verabschiedung der 13. AtG-Novelle zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011 kam der Wunsch auf, auch die Endlagerung der hoch radioaktiven Abfallstoffe in einem breiten politischen Konsens zu regeln. Im Zuge der politischen Beratungen zwischen Bund und Ländern über einen Neubeginn der Standortsuche für ein Endlager für hoch-radioaktive wärmeentwickelnde Abfälle, wurde im November 2012 die Erkundung wiederum ausgesetzt, zunächst befristet bis zur Bundestagswahl 2013, und die Fertigstellung der VSG unterbrochen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) am 27. Juli 2013 ist die Erkundung des Standortes Gorleben bis auf weiteres beendet.
Zwischen Bund und dem Land Niedersachsen wurde zur Umsetzung der
Bestimmungen des StandAG am 29. Juli 2014 eine Vereinbarung über den
Offenhaltungsbetrieb am Standort getroffen, die vorsieht, dass nur noch
die Schächte und Teile des Infrastrukturbereiches erhalten werden
sollen. Alle Langzeitmessungen und Beobachtungen sollen eingestellt
werden. Dieser Zustand ist solange aufrecht zu erhalten, bis entweder
der Standort Gorleben aus dem neuen Auswahlverfahren ausscheidet und die
Anlage vollständig zurückgebaut wird, oder der Standort Gorleben im
Rahmen des Auswahlverfahrens weiter erkundet bzw. als Endlager genehmigt
werden soll. Bei allen bisherigen Erkundungen wurde keine Erkenntnis
gewonnen, die gegen eine mögliche Eignung von Gorleben spricht.
Der
Standort Gorleben soll im neuen Auswahlverfahren gleichberechtigt
berücksichtigt werden. Transporte mit Abfällen aus der
Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben sollen vorerst
ausgesetzt und auf andere Standorte verteilt werden.