Juli 2017
Eng verknüpft mit der öffentlichen Auseinandersetzung um die Nutzung der Kernenergie ist die Diskussion um das Thema Endlagerung. Verantwortlich für die Endlagerung ist der Bund. Der größte Teil der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfallmenge, die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, wird künftig im Endlager Konrad eingelagert. Das als Endlager genehmigte ehemalige Eisenerzbergwerk wird seit 2007 dafür umgebaut. Offen ist, an welchem Standort die hochradioaktiven, wärmeentwickelnden Abfälle (HAW) endgelagert werden sollen. Sie enthalten ca. 99 Prozent der gesamten Radioaktivität.
Im April 2013 haben sich Bund und Länder in einer parteiübergreifenden Einigung verständigt, die Endlagerfrage neu zu regeln. Das „Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“ (StandAG) sieht eine neue bundesweite Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle (HAW) in einem mehrstufigen Verfahren vor und ist im Juli 2013 in Kraft getreten.
Als ersten Schritt hat das Gesetz die Einrichtung einer Kommission vorgesehen, die Grundsatzfragen beantworten und Anforderungen festlegen sollte. Am 10. April 2014 wurde die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe offiziell vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Kommission setzte sich zusammen aus Vertretern von Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Am 5. Juli 2016 übergab die Kommission ihren Abschlussbericht mit der Empfehlung des Entsorgungspfades geologische Tiefenlagerung mit Option der Reversibilität, technisch-wissenschaftlicher Entscheidungskriterien sowie eines umfassenden Beteiligungsverfahrens für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die im Bericht enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen sind in eine so genannte Formulierungshilfe der Bundesregierung eingeflossen, die die Bundestagsfraktionen bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes unterstützt hat. Die Formulierungshilfe wurde am 21. Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ wurde schließlich am 23. März 2017 vom Bundestag und am 31. März 2017 vom Bundesrat beschlossen.
Die eigentliche Standortauswahlwird von der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH als Vorhabenträger durchgeführt. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Der im Gesetz vorgesehen Pfad für die Entsorgung ist die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen in einem für diese Zwecke errichteten Endlagerbergwerk mit dem Ziel des endgültigen Verschlusses und mit Reversibilität in Form einer Rückholbarkeit der Abfälle während der Betriebsphase und der Vorkehrung für eine mögliche Bergbarkeit nach Verschluss des Endlagerbergwerks. Eine Rückholung oder Bergung ist aber nicht beabsichtigt. Für die Standortauswahl für ein solches Endlager zur geologischen Tiefenlagerung sind drei Phasen vorgesehen:
Für den
gesamten Auswahlprozess sind umfangreiche
regionale und nationale Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sowie
umfangreiche Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen. Die Formulierungshilfe der
Bundesregierung folgt dieser Systematik. Auf Bundesebene soll das Nationale Begleitgremium mit 18 Mitgliedern das
Standortauswahlverfahren und insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu
begleiten. Bereits Ende Juli 2016 wurde das nationale Begleitgremium gesetzlich
verankert, damit es auch die gesetzgeberische und administrative Übergangsphase
bis zum Beginn des eigentlichen Standortauswahlverfahrens begleiten kann. Zu
diesem Zweck wurde die Hälfte der Mitglieder Ende November 2016 von Bundestag
und Bundesrat eingesetzt.
Wesentliches Gremium der Öffentlichkeitsbeteiligung, die in Ergänzung zu den
klassischen Beteiligungsformen im Verwaltungsverfahren – Stellungnahmeverfahren
und Erörterungstermine – geschaffen wird, werden die Regionalkonferenzen sein.
Sie werden in jeder Region eingerichtet, die zur übertägigen Erkundung
vorgeschlagen wird. Sie sollen aus einer Vollversammlung bestehen, an der alle
Bürger des betroffenen Gebiets teilnehmen können sowie einem Vertreterkreis.
Als zusätzliche Beteiligungsformate werden die Fachkonferenz Teilgebiete für
die erste Phase des Verfahrens sowie die Fachkonferenz Rat der Regionen aus
Vertretern der Regionalkonferenzen eingerichtet.
Im Sinne des Berichts der Endlagerkommission bildet die Standortauswahl die erste Etappe der Endlagerung, an die sich mit der bergtechnischen Erschließung des Standortes (einschließlich des vorlaufenden Genehmigungsverfahrens), der Einlagerung der radioaktiven Abfälle, der Beobachtung vor Verschluss des Endlagerbergwerks und seines Verschlusses sowie dem Zustand des verschlossenen Endlagerbergwerks fünf weitere Etappen anschließen.
Das bisherige Erkundungsbergwerk Gorleben soll im neuen Auswahlverfahren gleichberechtigt berücksichtigt werden. Transporte mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben finden nicht mehr statt und werden nach der Vereinbarung des Bundesumweltministeriums und der Bayerischen Staatsregierung auf die Standorte Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg gemäß des Konzepts des BMUB verteilt werden.
Nach dem Atomgesetz ist in Deutschland für die Endlagerung radioaktiver Abfälle der Bund verantwortlich. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständigkeit für die Standortfestlegung, die Planung, die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung, die Erkundung und Errichtung, den Betrieb sowie die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem ihm nachgeordneten Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Dieses Bundesamt wurde zum 1. September 2014 gegründet und entsprechend der Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ im Gesetz vom 30. Juli 2016 mit seiner Funktion als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die nukleare Entsorgung versehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist zuständig für die Kernenergiewirtschaft und die grundlagenorientierte Forschung. Ihm nachgeordnet ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die wesentliche geowissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet.
Die Entsorgung radioaktiver Abfälle besteht nicht nur aus der Endlagerung, sondern beinhaltet eine ganze Kette von Vorgängen, an deren Abschluss die Endlagerung als geologische Tiefenlagerung stehen soll. So müssen die erzeugten Mengen radioaktiven Abfalls minimiert werden und die Abfälle müssen für Zwischenlagerung, Transport und so weit schon möglich für die Endlagerung konditioniert werden. Konditionierung bedeutet, dass die Abfälle in einen vorgeschriebenen Zustand versetzt und verpackt werden, damit der Schutz von Mensch und Umwelt sicher gewährleistet wird. Derzeit werden die radioaktiven Abfälle je nach Abfallherkunft und Abfallart in Abfalllagern, Zwischenlagern oder Landessammelstellen befristet gelagert. In Deutschland werden bzgl. der Endlagerung zwei Arten von Abfällen unterschieden, solche mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die schwach und mittelradioaktiven Abfälle sowie Wärme entwickelnde Abfälle, die hoch radioaktiven Abfälle. Die Entwicklung von Wärme ist eine Folge der in den hoch radioaktiven Stoffen ablaufenden Zerfallsprozesse. Die Radioaktivität der Abfälle nimmt also mit der Zeit ab, indem sich die Strahlungsenergie in Wärme umwandelt, die wiederum an die Umgebung abgegeben wird. Die Radioaktivität und Wärme von abgebrannten Brennelementen, die aus Kernkraftwerken stammen, wird sich während der Zwischenlagerung um rund 90 Prozent verringern. Die Zwischenlagerung ist ein notwendiger Bestandteil des Entsorgungsprozesses, da die Abfälle nicht mit ihrer anfänglichen Wärmeentwicklung in ein Endlager gebracht werden könnten.
Neben den zwei zentralen Zwischenlagern Ahaus und Gorleben – in letzterem lagern vor allem verglaste hoch radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung verbrauchter deutscher Brennelemente im Ausland – bestehen Zwischenlager für die abgebrannten Brennelemente direkt an den Kernkraftwerksstandorten.
Sowohl die verglasten Abfälle als auch die abgebrannten Brennelemente werden in Castor-Behältern gelagert, die an die jeweiligen Abfalltypen angepasst sind. Sie schließen die Abfälle sicher ein, schirmen radioaktive Strahlung ab und führen die Zerfallswärme mit natürlicher Konvektion ab.
Bei nuklearen Abfällen wird in Deutschland zwischen schwach- und mittelradioaktiven sowie hoch radioaktiven Abfällen unterschieden. Wie andere Länder setzt Deutschland ebenso auf die getrennte Endlagerung der Abfallarten. Das bietet sicherheitstechnische Vorteile, denn die zwei Abfallarten haben unterschiedliche Eigenschaften. Damit lassen sich die Sicherheitsanforderungen der beiden Endlager optimal an die jeweiligen Abfallkategorien anpassen. Bei der Auswahl und Erkundung des Salzstocks Gorleben wie auch im derzeit geplanten Standortauswahlverfahren für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wird insbesondere die Wärmeentwicklung dieser Abfälle berücksichtigt. In Schacht Konrad werden dagegen zukünftig nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt, die eine vernachlässigbare Wärmentwicklung aufweisen.
Falls die Abfälle dauerhaft in Hallen oder oberflächennah unter der Erde gelagert würden, müsste man diese für sehr lange Zeit sichern, sowohl technisch als auch durch Bewachung. Allerdings sollte die Entsorgung der radioaktiven Abfälle durch die Generationen erfolgen, die von der Nutzung der Kernenergie profitiert haben. Mit einer abschließenden Lagerung der Abfälle in einer geeigneten tiefen geologischen Formation würde die Sicherheit durch den Abschluss der radioaktiven Stoffe von der Biosphäre und damit von den Menschen durch das Wirtsgestein gewährleistet, in dem die Abfälle gelagert werden. Eine permanente Nachsorge durch kommende Generationen wäre nicht erforderlich. Darüber besteht ein weltweiter wissenschaftlicher Konsens. Die Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" hat in ihrem Abschlussbericht als bevorzugten Pfad für die Entsorgung die Endlagerung in einer tiefen geologischen Formation mit optionaler Reversibitiät empfohlen, also der Möglichkeit einer Rückholung während der Betriebsphase des Endlagers und Vorkehrungen für Bergbarkeit nach Verschluss des Endlagers.
Es gibt verschiedene Wirtsgesteine, die als grundsätzlich geeignet für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle gelten, in Deutschland wären dies Salz, Ton und Kristallin (Gneis, Granit). Da es zwischen den Wirtsgesteinsformationen Unterschiede gibt, ist ein Vergleich nur standortbezogen und im Kontext mit einem angepassten Endlagerkonzept möglich. Die Identifikation eines „bestmöglichen Standorts“, wie sie mit dem neuen Standortauswahlverfahren vorgesehen ist, stellt eine beträchtliche wissenschaftliche Herausforderung dar, insbesondere bei dem beabsichtigten wirtsgesteinsübergreifenden Vergleich und weil nicht nur die Geologie, sondern immer auch ein entsprechend angepasstes Endlager- und Behälterkonzept für eine Langzeitsicherheitsbewertung herangezogen werden muss. Die Realisierung eines „sicheren Endlagers“ nach den hohen Maßstäben des Atomgesetzes wäre an verschiedenen, geeigneten Standorten denkbar. Im Hinblick auf die Wirtsgesteinstypen lässt sich aber sagen, dass den in Deutschland vorkommenden kristallinen Gesteinsformationen wegen Ihrer geringen Größe und Zerklüftung eine eher ungünstige Prognose hinsichtlich ihrer Eignung für ein Endlager beigemessen wird. Bei den potentiell für die Endlagerung geeigneten Tongesteinsformationen, die sowohl in Süd- als auch in Norddeutschland vorkommen, besteht verglichen mit Salz in Deutschland noch weiterer Forschungsbedarf.
Die Asse ist als ein jahrzehntelang bergbaulich genutzter Salzstock nicht mit einem unversehrten Salzstock vergleichbar, der wie im Fall Gorleben ausschließlich zur Nutzung als Endlager ins Auge gefasst wurde. Durch den Salzabbau wurden in der Asse große Hohlräume geschaffen, die teilweise bis auf wenige Meter an das so genannte Deckgebirge, also die oberhalb der Salzformation liegenden Gesteinsschichten heranreichen. Diese Hohlräume haben zusammen genommen ein Volumen von mehreren Millionen Kubikmetern. Der Gebirgsdruck führte zu Verformungen im Bereich dieser Hohlräume und darüber hinaus teilweise auch zu Brüchen. Würde ein unberührter Salzstock zu einem Endlager ausgebaut, würde man nur einen kleinen Teil des Volumens für das Endlagerbergwerk verwenden. Dieses wäre dann von dem großen Salzvorkommen umgeben und die vergleichsweise kleinen Hohlräume würden nach Ende der Einlagerung verfüllt werden. Beim Salzstock Gorleben beispielsweise handelt es sich um ein großes, unberührtes Salzvorkommen von ca. 14 km Länge, einer maximalen Breite von 4 km und einer Höhe unter der Oberfläche von rund 3 km bei dessen Erkundung alle Maßnahmen mit Blick auf eine mögliche Funktion als Endlager ausgeführt wurden. Im Übrigen erfolgte die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in die Asse aus heutiger Sicht ohne ein schlüssiges Einlagerungskonzept und ohne angemessene Dokumentation.
Steinsalz-Lagerstätten sind in Deutschland in großer Zahl vorhanden und besitzen für die geologische Tiefenlagerung (Endlagerung) wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle einige besonders günstige Eigenschaften. Steinsalz verhält sich bei Druck plastisch, d. h. es fließt. Das ist von Vorteil für den Einschluss des radioaktiven Materials und den abschließenden Verschluss eines Endlagers. Die gute Wärmeleitfähigkeit von Salz begünstigt die Wärmeabfuhr. Darüber hinaus ist Salz praktisch dicht gegenüber Flüssigkeiten und Gasen. Nicht zuletzt können die umfangreichen geologischen, bergmännischen und technischen Erfahrungen im Salzbergbau in Deutschland für die Tiefenlagerung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund konzentrierte man sich auf Salz als Wirtgestein.
Auf dieser Grundlage wurde ein Auswahlverfahren des Bundes (1974-76) und eines des Landes Niedersachsen (1976/77), in dem die potentiell geeigneten Standorte konzentriert waren, durchgeführt und 1977 der Salzstock Gorleben ausgewählt. Vor Aufnahme der Erkundungsarbeiten wurde im Zusammenhang mit dem für Gorleben geplanten Nationalen Entsorgungszentrum die Öffentlichkeit umfassend informiert. Insbesondere das so genannte Gorleben-Hearing mit Beteiligung internationaler Experten und zahlreicher Kritiker war in der damaligen Zeit außergewöhnlich. Ungeachtet der Grundsatzentscheidung für Salz beteiligten sich deutsche Forschungseinrichtungen seit den 1990er Jahren im Auftrag des BMWi an wissenschaftlichen Experimenten und Forschungsarbeiten in Untertagelabors in anderen Wirtsgesteinen, z. B. in Tongestein (Mt. Terri, Schweiz; Bure, Frankreich) und kristallinen Gesteinen (Äspö, Schweden; Grimsel, Schweiz).
Grundsätzlich ist eine Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Deutschland auch in Tongesteinen möglich, es besteht allerdings noch weiterer Forschungsbedarf. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat für alle potentiellen Wirtsgesteine in Deutschland in drei Studien die so genannten eignungshöffigen Gebiete auf Grundlage der von ihr für die Studienzwecke zugrunde gelegten Kriterien ausgewiesen. Diese Kriterien weichen teilweise von den im Abschlussbericht der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" empfohlenen geowissenschaftlichen Kriterien ab. Die Studien zu den Wirtsgesteinen Kristallin (1994), Salz (1995) und Ton (2007) sind auf den Internetseiten der BGR verfügbar. Aus der Tonstudie lässt sich ableiten, dass ggf. geeignete Tongesteinsstandorte in Norddeutschland (insbesondere Niedersachsen) sowie Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) vorhanden sind. Ggf. geeignete Salzstöcke sind in der norddeutschen Tiefebene konzentriert. Kristallingesteine für die Tiefenlagerung hoch radioaktiver Abfälle sind im Grundsatz besonders in Sachsen und Bayern vorhanden. Aufgrund der Klüftigkeit und Inhomogenität der Vorkommen sind aus Sicht der BGR in Deutschland für die Endlagerung eignungshöffige Kristallinformation nicht zu erwarten.
Die Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle des Bundesumweltministeriums von 2010 sehen eine Rückholbarkeit der Abfälle für die Dauer des Betriebs des Endlagers vor. Für die Zeit nach dem Verschluss ist die Bergbarkeit der Abfälle für einen Zeitraum von 500 Jahren vorgesehen. Hier sehen die Sicherheitskriterien Anforderungen an die Dokumentation und die Haltbarkeit der Behälter vor. Die Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit der hoch radioaktiven Abfälle ist keine Frage des Standortes, sondern der Ausgestaltung des Tiefenlagers bzw. des Endlager- und Behälterkonzeptes. Möchte man sich die Option erhalten, die Abfälle wieder aus dem Lager entfernen zu können, müssen hierfür Vorkehrungen getroffen werden, die bei der Planung des Endlagers zu berücksichtigen sind. Bei solchen Vorkehrungen ist aber zu beachten, dass die Sicherheit des Endlagers nicht eingeschränkt wird. Die Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" empfiehlt in ihrem Abschlussbericht die Option der Reversibilität als integralen Bestandteil des zu verfolgenden Entsorgungspfades der geologischen Tiefenlagerung in einem Endlagerbergwerk. Die Priorität der Endlagerauslegung soll aber auf der Langzeitsicherheit liegen. Es ist dabei zu beachten, dass die Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit der Abfälle möglich sein soll, aber nicht beabsichtigt ist. Ziel der Entsorgung bleibt der nachsorgefreie Einschluss der Abfälle auf Dauer.
In der deutschen Diskussion wird Rückholbarkeit als geplante bzw. beabsichtigte Möglichkeit der Entnahme von Abfällen bzw. Abfallbehältern aus einem Endlager definiert. In den Sicherheitsanforderungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) aus dem Jahr 2010 ist eine Rückholbarkeit für die Abfälle während der Betriebsphase des Endlagers gefordert, nicht aber nach seinem endgültigen Verschluss. Demgegenüber ist die Bergbarkeit definiert als Voraussetzung einer Notfallmaßnahme, mit der die Abfälle ggf. aus dem verschlossenen Endlager geborgen werden können. In den Sicherheitsanforderungen des BMUB wird eine Bergbarkeit für 500 Jahre nach dem Verschluss des Endlagers festgeschrieben. Dies führt vor allem zu Anforderungen an die künftigen Endlagerbehälter, die 500 Jahre lang handhabbar bleiben sollen. Bei einem künftigen Endlagerkonzept müsste die Handhabbarkeit der Behälter in Verbindung mit dem jeweiligen Wirtsgestein betrachtet und das Endlagerkonzept entsprechend ausgelegt werden. Es ist aber festzuhalten, dass ein potentielles Endlager nicht genehmigt werden könnte, wenn nach menschlichem Ermessen absehbar wäre, dass eine Notfallbergung aus Sicherheitsgründen erforderlich werden könnte.
Das Ziel der Endlagerung von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen ist es, die Abfälle langfristig sicher einzulagern und Schadstoffe damit dauerhaft von der Biosphäre zu isolieren. Die Langzeitsicherheit eines Endlagers ist dabei durch gestaffelte passive Sicherheitsbarrieren zu gewährleisten, damit künftigen Generationen keine unangemessenen Belastungen aufgebürdet werden („Nachsorgefreiheit“). Eine langfristige Rückholungsmöglichkeit widerspricht der internationalen Definition der „Endlagerung“ als Anlage zur langfristig wartungsfreien, zeitlich unbefristeten Lagerung von radioaktiven Abfällen ohne beabsichtigte Rückholung. Nach der Betriebsphase sollte ein Endlager seinen endgültigen, passiv sicheren Zustand so früh wie möglich erreichen, um die Nachsorgefreiheit zu gewährleisten.
Eine dauerhafte Rückholbarkeit würde dagegen die langfristige Offenhaltung der Lagerstätte erfordern, die dadurch eher einem geologischen Zwischenlager gleichen würde. Damit würde das Konzept einer sicheren Endlagerung der Abfälle mit Abschluss vor der Biosphäre umso mehr beeinträchtigt, je länger eine Rückholbarkeit gefordert würde.
Gemessen an der Lebenszeit eines Menschen oder selbst den Zeiträumen, die historisch überblickt werden können, erscheinen eine Million Jahre unvorstellbar. In der Geologie sind eine Million Jahre aber ein eher kurzer Zeitraum. Geologische Abläufe können teils über Milliarden Jahre zurückverfolgt werden, bei Gesteinsformationen wie Ton und Salz häufig über mehrere 100 Millionen Jahre. Aus diesen Erkenntnissen können belastbare Prognosen für die Zukunft erstellt werden – auch für Zeiträume, die sich in unsere historischen Vorstellungen nicht mehr einfügen. Grundlage für die Aussagen über die Langzeitsicherheit sind, neben den technischen Barrieren, Berechnungen über das Verhalten der Gesteinsformation und der Abfälle in der Gesteinsformation, die auf den geologischen Kenntnissen über den Standort beruhen. Ein Endlager ist nur dann genehmigungsfähig, wenn in diesem Nachweiszeitraum auch bei ungünstigen Entwicklungen keine oder nur vernachlässigbar geringe Belastungen für Mensch und Umwelt auftreten können.
Land | Stand des Programms | Untertage-Labors | Kandidaten für Endlager-Standorte | Geologie |
---|---|---|---|---|
Belgien | Untersuchung Rupelton-Formation in Boom mit Labor HADES auf Eignung für alle Arten von radioaktiven Abfällen; Entscheidungsvorlage des belgischen Betreibers an die Regierung von 2015 wurde 2017 zurückgewiesen; weiteres Verfahren offen; umfangreiche öffentliche Konsultationen sollen stattfinden | HADES URF, Mol | offen | Ton/offen |
China | Standortsuche seit 1986; zunächst nur Erkundung in der Region Beishan, seit 2012 Erweiterung auf 12 Erkundungsgebiete; Eingrenzung auf drei Standorte für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, dann Standortentscheidung; Erkundungen für rund 10 Jahre angesetzt, dann weitere Schritte | Standort Xinchang, Region Beishan in der Provinz Gansu ausgewählt; Wirtsgestein Granit, Erkundung und Vorbereitung der Errichtung | 5 Kandidaten in Region Beishan, Provinz Gansu sowie Regionen Xinjiang und Innere Mongolei | Granit /Ton |
Finnland | Standort durch Regierung und Parlament gebilligt; Genehmigungsverfahren ab Ende 2012, positive Sicherheitsbewertung durch Aufsichtsbehörde STUK; Errichtungsgenehmigung im November 2015 erteilt, Inbetriebnahme in 2020er Jahren geplant | Onkalo (Olkiluoto) | Olkiluoto (Standort in Bau) | Granit |
Frankreich | Referenzkonzept ist geologisches Tieflager mit Rückholbarkeit; Vorbereitung des Projekts Cigéo seit 2011; Gesetzliche Grundlagen für die Errichtung des Projekt Cigéo am 11. Juli 2016 beschlossen; Genehmigungsantrag voraussichtlich 2019, Genehmigung für 2022 erwartet; Betrieb ab 2035 angestrebt | Bure (Lothringen) | Bure (Standort festgelegt) | Ton |
Großbritannien (England und Wales) | Grundsatzentscheidung 2006 für geologische Tiefenlagerung für hoch- und mittelaktive Abfälle; Standortauswahlverfahren abgebrochen (2013); neuer Such- und Dialogprozess mit Gemeinden und Stakeholdern seit 2014; 2016 fand eine öffentliche Anhörung zur geologischen Datenerhebung statt, 2018 zur geologischen Tiefenlagerung | offen | offen | |
Japan | Zwei Untertagelabors in Betrieb; Standortfindung in drei Phasen, Bewerbung oder Veröffentlichung einer Karte potentieller Standortregionen, Auswahl zu erkundender Standorte, Erkundung von Standorten; bislang keine Bewerbungen; Juli 2017 wurde eine Karte mit Standortregionen als Grundlage für einen Dialogprozess veröffentlicht; Bewerbungen weiter möglich | Mizunami (auf Honshu), Horonobe (auf Hokkaido) | offen | Kristallingestein/Sedimentgestein |
Kanada | Konzeptdemonstration im „Whiteshell Underground Research Laboratory“; Interessenbekundungsverfahren; 5 Standorte befinden sich noch im Auswahlverfahren, einer hat sich zurückgezogen, 15 Standorte wurden ausgeschlossen | Lac du Bonnet, Manitoba (2010 geschlossen) | Hornepayne and Area, Huron-Kinloss, Ignace and Area, Manitouwadge and Area, South Bruce | Granit |
Russland | Untertagelabor in Granit in Vorbereitung; Bewertung der Ergebnisse und Entscheidung über das weitere Vorgehen bis 2028 | Schelesnogorsk (nahe Krasnojarsk) | offen | Granit |
Schweden | Standort Östhammar bei Forsmark 2009 entschieden; Genehmigungsverfahren seit 2011, positive Empfehlung durch Atomaufsicht 2018; zugleich Forderung zu weiteren Informationen zur Langzeitsicherheit der Kupferbehälter durch Bezirksgericht für Land und Umwelt; Baubeginn 2020er Jahre erwartet. | Stripa (bis 1992) HRL Äspö | Östhammar | Granit |
Schweiz | Technische Machbarkeit eines Endlagers von Regierung 2006 bestätigt; drei Standortregionen mit Opalinuston in der Nordostschweiz in engerer Wahl | Grimsel (Kanton Bern/Granit), Mont Terri (Kanton Jura/Ton) | Ursprünglich 6 Standortgebiete (HLW und LLW/ILW) im Auswahlverfahren, 3 zur weiteren Untersuchung für HAW in Etappe 3 vorgeschlagen: | Opalinuston |
Spanien | Prüfung möglicher geologischer Formationen abgeschlossen; Mittelfristig nur Verfolgung der Aktivitäten des Auslands | Offen | Granit/Ton/(Salz) | |
USA | Standort Yucca Mountain 2002 von Präsident und Kongress beschlossen; 2008 stellte das Department of Energy (DOE) bei der Nuclear Regulatory Commission (NRC) einen Genehmigungsantrag, den es 2010 zurück zog; das seit 2010 unterbrochene Genehmigungsverfahren wurde nach einem Gerichtsurteil im Jahr 2013 wieder durch die NRC aufgenommen; im Januar 2015 vervollständigte die NRC ihren Sicherheitsbericht zum Endlagerprojekt, im Mai 2016 wurde der ergänzende Abschlussbericht zur Umweltverträglichkeit veröffentlicht; die Anhörungen im Entscheidungsverfahren der NRC zur Errichtungsgenehmigung bleiben ausgesetzt | Yucca Mountain (Nevada) | Yucca Mountain | Tuffstein (Yucca Mountain) |
HLW: High Level Waste (hochradioaktive Abfälle)
ILW: Intermediate Level Waste (mittelradioaktive Abfälle)
LLW: Low Level Waste (schwachradioaktive Abfälle)
Bei der Nutzung von Kerntechnik entstehen radioaktive Abfälle: beim Betrieb und bei der Stilllegung von Kernkraftwerken, in verschiedenen Industriezweigen, in der Forschung sowie in medizinischen Anwendungen. In Deutschland werden diese Reststoffe einerseits in hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle und andererseits in schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingeteilt.
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle machen rund 90 Prozent des Volumens radioaktiver Abfälle aus. Es handelt sich beispielsweise um kontaminierte Anlagenteile, Werkzeuge oder Laborgeräte, Schutzkleidung aus Kernkraftwerken, verbrauchte Filter, Strahlenquellen aus der Medizin und anderen technischen Anwendungen oder radioaktive Chemikalien.
Zu den hochradioaktiven Abfällen gehören vor allem verbrauchte Brennelemente, die bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken sowie in Forschungsreaktoren anfallen sowie Abfälle aus der Wiederaufarbeitung verbrauchter Brennelemente. Ihr Anteil am Gesamtvolumen beträgt rund 10 Prozent, sie enthalten jedoch über 99 Prozent der gesamten Radioaktivität. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland sollen im Endlager Konrad eingelagert werden. Für diese Abfälle prognostiziert das Bundesumweltministerium (BMUB) bis zum Jahr 2080 ein Volumen von etwas über 300.000 m³. Ein mögliches künftiges Abfallvolumen aus der Rückholung und Konditionierung von Abfällen aus Asse II ist darin nicht enthalten.
Im weltweiten Vergleich haben sich nur einige Länder wie Deutschland entschieden, auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle in geologischen Tiefenlagern zu entsorgen, während andere Länder festgelegt haben, solche Abfälle oberflächennah zu lagern. Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sind in einigen Ländern bereits seit vielen Jahren in Betrieb.
Land | Standort | Typ | Stand des Programms |
---|---|---|---|
Belgien | Dessel, Provinz Antwerpen | oberflächennah (Abfälle kurzer Lebensdauer bis T1/2 = 30 Jahre) | in Vorbereitung |
Dänemark | Nach Abbruch des bisherigen Verfahrens neue Standortsuche auf Grundlage der geologischen Tiefenlagerung beschlossen | geologisch, bis 500 Meter Tiefe | Im Mai 2018 stimmte das Parlament einstimmig dem Vorschlag der Regierung zu, die Zwischenlagerung in Risø zu verlängern und Standortfindung sowie Umsetzung für ein Endlager in geologischer Tiefenlagerung vorzubereiten. Es soll bis spätestens 2073 in Betrieb gehen. |
Finnland | Olkiluoto, Gemeinde Eurajoki | Kaverne (Granit) | in Betrieb |
Satakunta Loviisa, Uusimaa | Kaverne (Granit) | in Betrieb | |
Frankreich | La Manche bei La Hague (LLW/ILW bis 30 Jahre T1/2) | oberflächennah | geschlossen |
L’Aube bei Soulaines-Dhuys (LLW/ILW bis 30 Jahre T1/2) | oberflächennah | in Betrieb | |
L’Aube bei La Chaise (LLW) | oberflächennah | in Betrieb | |
Großbritannien | Drigg, Grafschaft Cumbria ( England) (LLW) | oberflächennah | in Betrieb |
Dounreay, Grafschaft Caithness (Schottland) (LLW) | oberflächennah | in Betrieb | |
Japan | Rokkasho Mura, Präfektur Aomori (LLW, teils ILW) | oberflächennah | in Betrieb |
Kanada | Kincardine, Ontario | geologisch (Kalkstein) | im Genehmigungsverfahren |
Schweden | Forsmark (SFR), Gemeinde Östhammar (LLW/ILW, kurzlebig) | Kaverne (Granit) | in Betrieb |
SFL (LLW/ILW, langlebig) | Konzept noch nicht bestimmt; Einbeziehung von Granit in unterschiedlichen Varianten in Erwägung | Zieltermine für Baubeginn und Inbetriebnahme: 2035 bzw. 2045 | |
Spanien | El Cabril, Andalusien (LLW/ILW bis 30 Jahre T1/2) | oberflächennah | in Betrieb |
USA | 7 Einrichtungen | oberflächennah | in Betrieb |
On-Site Waste Disposal Facility (OSWDF), Portsmouth Ohio | oberflächennah | genehmigt | |
„Waste Isolation Pilot Plant“ (WIPP) für Abfälle aus Kernwaffenprogrammen bei Carlsbad, New Mexico | geologisch (Steinsalz) | in Betrieb |
ILW: Intermediate Level Waste (mittelradioaktive Abfälle)
LLW: Low Level Waste (schwachradioaktive Abfälle)
T1/2: Halbwertszeit
Februar 2019
Für die
Aufnahme schwach- und mittelradioaktiver Abfälle wird nach seiner Errichtung
das bereits genehmigte Endlager Konrad bei Salzgitter zur Verfügung stehen. Das
ehemalige Eisenerzbergwerk ist als Endlager für Abfälle dieser Art bis zu einem
Abfallvolumen von 303.000 m³ genehmigt. Seit April 2007 liegt ein
bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor.
Gegenwärtig wird Konrad zum Endlager ausgebaut und soll 2027 fertig gestellt sein. Neben Arbeiten zur Errichtung
der übertägigen Infrastruktur, wie dem Bau von Straßen und Gleisanbindung sowie
der Anlagen zum Umschlag und zur Prüfung der einzulagernden Abfallgebinde,
werden die beiden Schächte saniert und umgerüstet. Unter Tage werden die
Infrastruktur, Transportstrecken und ein spezielles Bewetterungssystem für den
Einlagerungsbetrieb angelegt sowie Einlagerungskammern aufgefahren und
ausgebaut sowie Schachtanlagen umgebaut. Die Zuständigkeit für diese
Umbaumaßnahmen ist am 30. Juli 2016 von BfS und DBE auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh (BGE) unter
Aufsicht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
übergegangen. Bisher sind für das Endlager Konrad Kosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro angefallen. Diese Kosten wurden anteilig von den Abfallverursachern getragen. Die laufenden und künftigen Kosten werden aus dem staatlichen Entsorgungsfonds, in den die Betreiber der Kernkraftwerke ihren Anteil bereits eingezahlt haben, sowie weiterhin anteilig von den übrigen Abfallverursachern getragen.
Die
eisenerzhaltige Formation am Standort ist vor etwa 135 bis 140 Millionen Jahren
entstanden. In einer Tiefe zwischen 800 bis 1.300 Metern bilden eisenerzhaltige
Gesteinsschichten mit einer Breite von 8 bis 15 km das Wirtsgestein für die
künftig einzulagernden Abfälle. Oberhalb dieser Schichten befinden sich ca. 400
Meter dicke wasserundurchlässige Tonschichten, gefolgt von einer mächtigen
Schicht Mergel- und Kalkstein. Diese Schichten bilden die entscheidende
geologische Barriere und isolieren die radioaktiven Abfälle langfristig vom
Grundwasser und von der Biosphäre. Die geowissenschaftlichen
Langzeitsicherheitsprognosen legen dabei einen Zeitraum von mindestens 100.000
Jahren zu Grunde. Die Ergebnisse der Langzeitsicherheitsanalyse zeigen, dass
die maximal auftretende mögliche radiologische Belastung für Personen deutlich
unterhalb des von der Planfeststellungsbehörde geforderten international
anerkannten Maßstabs liegt. Es sind damit aus der Freisetzung von Radionukliden
keine nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu befürchten.
Bis zur Inbetriebnahme
von Konrad lagern die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle mit
vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in Landessammelstellen der Bundesländer, in
Forschungseinrichtungen, an den Standorten der Kernkraftwerke oder anderen
kerntechnischen Standorten sowie in zentralen Zwischenlagern. Die Abfälle
müssen dort ihrer Art und dem radioaktiven Inventar entsprechend konditioniert,
also aufbereitet, in je geeignete Behälter verpackt und dokumentiert werden,
damit sie die Annahmebedingungen des Endlagers Konrad erfüllen und entsprechend
der Bestimmungen für Gefahrguttransporte sicher dort angeliefert werden können.
Mit der Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen
Entsorgung wird ab dem 1. Januar 2020 die operative Verantwortung für die
Zwischenlagerung der schwach- und mittelaktiven Abfälle der Kernkraftwerke an die
Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über gehen. Die Abfälle gehen damit in Eigentum und Verantwortung des Bundes über.
Die Aufgaben der Konditionierung und Verpackung radioaktiver Abfälle der Kernkraftwerke verbleiben bei deren Betreibern, die diese ausführen und selbständig aus den dafür gebildeten Rückstellungen finanzieren. Die Höhe der für Rückbau und Konditionierung benötigten Rückstellungen wird von den Betreibern auf Basis bestehender Verträge sowie externer Expertisen und Gutachten ermittelt, von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert sowie von den Finanzbehörden geprüft. Die Rückstellungen werden jährlich überprüft und aktualisiert.
Die Betriebszeit des Endlagers Konrad soll 40 Jahre nicht überschreiten. In der Betriebszeit werden die Abfälle von den verschiedenen Zwischen- und Abfalllagern sowie den Landessammelstellen abgerufen. Die Einlagerung soll gemäß Planfeststellungsbeschluss unmittelbar nach Annahme der Gebinde erfolgen, da kein eigenes Zwischenlager, sondern nur eine Pufferhalle zur Anlieferung und Kontrolle der Abfallgebinde vorgesehen ist. Um die betrieblichen Prozesse zu entzerren, ist im Entsorgungsübergangsgesetz von 2017 die Möglichkeit vorgesehen, für das Endlager Konrad ein zentrales Bereitstellungslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle als Eingangslager zu errichten.
Jahr | |
---|---|
1965 - 1976 | Eisenerzabbau, 1976 Einstellung aus wirtschaftlichen Gründen |
1976 - 1982 | Untersuchung des Schachtes auf die Eignung als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle |
1982 | Vorstellung eines Abschlussberichts mit bisher positiven Ergebnissen Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 9 Atomgesetz (AtG) durch die damals zuständige Physikalisch-Technisch Bundesanstalt (PTB) im Einvernehmen mit der Bundesregierung2.3 |
1982 - 1990 | Ausarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanalyse unter landesbehördlicher Begleitung durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH |
1989 | Einreichung der Planunterlagen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Niedersächsischen Umweltministerium |
1991 | Öffentliche Auslegung der Planunterlagen |
1992 - 1993 | Erörterungstermine über insgesamt 75 Verhandlungstage |
2000 | Antrag auf Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses durch BfS zurückgezogen gemäß Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 |
2002 | Reduktion des beantragten Einlagerungsvolumens von 650.000 m³ auf 303.000 m³ durch BfS aufgrund geänderter Abfallprognosen, Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Land Niedersachsen |
2006 | Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses und Zurückweisen aller Klagen von Kommunen und Privatpersonen durch das Oberverwaltungsgericht in LüneburgNichtzulassung einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig |
2007 | Bestätigung der Revisionsentscheidung durch das BundesverwaltungsgerichtEndgültige Rechtskraft der Genehmigung zu Errichtung und Betrieb. Start der Umrüstungsphase der Schachtanlage |
2013 | Ursprünglicher Termin für die Fertigstellung des Umbaus zum Endlager |
2027 | Aktuell geplante Fertigstellung |
Februar 2019
Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde von der DDR im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben in Sachsen-Anhalt eingerichtet. 1990 ging das ERAM mit der deutschen Wiedervereinigung in Bundeseigentum über. Betreiber wurde seitdem das BfS, die DBE führte in dessen Auftrag den Betrieb. Seit dem 30. Juli 2016 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiber verantwortlich.
Insgesamt wurden zwischen 1981 und 1998 rund 37.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle (davon etwa 14.000 m³ aus den Kernkraftwerken der alten Bundesländer) einschließlich rund 6.000 umschlossener Strahlenquellen eingelagert. Die Einlagerungsarbeiten wurden 1998 aufgrund eines Gerichtsbeschlusses ausgesetzt, das BfS verzichtete 2001 endgültig auf die Annahme weiterer Abfälle.
Das für die Stilllegung erforderliche Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet, die notwendigen Unterlagen wurden von 2005 bis 2009 vom BfS bei der zuständigen Landesbehörde, dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt eingereicht und öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Jahr 2011 an neun Verhandlungstagen durchgeführt. Die Entscheidung über die Einwendungen sowie der Planfeststellungsbeschluss durch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) stehen noch aus. Nach Genehmigung der geplanten Schließung werden die Arbeiten zur Stilllegung noch 15 bis 20 Jahre dauern.
August 2018
Das ehemalige Salzbergwerk Schachtanalage Asse II in Niedersachsen bei Wolfenbüttel diente von 1965 bis 1995 als Forschungsbergwerk des Bundes. In den Jahren 1967 bis 1978 wurden rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert. Die Abfälle stammen aus dem Betrieb kerntechnischer Einrichtungen sowie aus der Nutzung radioaktiver Stoffe in Industrie, Forschung und Medizin. 1995 wurden die Forschungsarbeiten eingestellt und 2007 die endgültige Schließung beantragt.
Seit dem 1. Januar 2009 ist das BfS als Nachfolger des Helmholtz Zentrum München für den Betrieb und die Stilllegung der Anlage zuständig. Ein wesentlicher Grund für den Betreiberwechsel war die Gleichstellung der Anlage mit einem Endlager und seine Überführung ins Atomgesetz. Seit dem 30. Juli 2016 ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiber verantwortlich.
Zur Stilllegung der Schachtanlage wurden drei verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen: Rückholung, Umlagerung innerhalb des Bergwerks und Vollverfüllung. Die Rückholung wurde als bevorzugte Option beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten Abfällen identifiziert, weil bei dieser Variante nach aktuellem Wissensstand die Möglichkeit besteht, einen Langzeitsicherheitsnachweis zu erbringen. In einem Schreiben an das BMU (heute BMUB) vom Januar 2010 empfiehlt die Entsorgungskommission auch die Vollverfüllung des Bergwerks als Option weiter zu verfolgen, da die Möglichkeit der Rückholung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist.
Mit Inkrafttreten der Lex Asse, dem „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanalage Asse II“ wurde im April 2013 die Grundlage für eine beschleunigte Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage geschaffen. Der mögliche Beginn der Rückholung wird nach heutigem Stand für 2033 erwartet. Im September 2016 hat die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesumweltministeriums (BMUB) angesichts der absehbar langen Dauer des Rückholungsprojektes unter Strahlenschutzgesichtspunkten empfohlen, auch die alternative Option einer Vollverfüllung wieder bei den Planungen zu berücksichtigen.