Aussage: „Atomkraft verursacht deutlich weniger CO2-Emissionen als Kohlekraftwerke, aber mehr als die erneuerbaren Energien.“
Faktencheck: Über den gesamten Lebenszyklus betrachtet entstehen folgende Emissionen an CO2-Äquivalenten pro erzeugter kWh bei den unterschiedlichen Energieträgern: Photovoltaik: 78-217 g, Wind 10-38 g, Wasser 4-36 g, Kernenergie 5-33 g (vgl.: PSI 2004/2007, ILK 2004, IER 1997/2000, EU 2007, Öko-Institut 2006). Das International Panel for Climate Change weist in seinem aktuellen Sonderbericht zum weltweiten 1,5-Grad-Ziel der Kernenergie eine wichtige Rolle beim Klimaschutz zu.
Aussage: „Wer auf Atomkraft setzt, blockiert in erster Linie den notwendigen Wandel zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung.“
Faktencheck: Der Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland politisch entschieden worden. Diese Entscheidung wurde und wird akzeptiert. Ungeachtet dessen sind Kernenergie und Erneuerbare kein Widerspruch. Im Gegenteil: Die Erneuerbaren genießen bei der Netzeinspeisung gesetzlich „Vorfahrt“. Die grundlastfähige Kernenergie sichert darüber hinaus bis zum Jahr 2022 die Zeiten ab, in denen die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Die grundlastfähige Kernenergie wird vornehmlich durch Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern, im In- und Ausland, ersetzt. Weltweit wird in praktisch allen Ländern mit Kernenergie im Energiemix gleichzeitig auch auf die Erneuerbaren gesetzt.
Aussage: „Derzeit produziert Deutschland Strom im Überfluss.“
Faktencheck: Unter den Kriterien Versorgungssicherheit, Ressourcen- und Klimaschonung und Kosten ist es entscheidend, dass der Strom bedarfs- und zeitgerecht erzeugt wird. Erfolgt dies nicht, führt dies, volkwirtschaftlich betrachtet, in der Regel zu einer negativen Import-/Export-Bilanz. Stromüberschüsse werden in Zeiten geringer Nachfrage zu niedrigen Erlösen exportiert. Bedarfsgerechter, weil in der Erzeugung planbarer Strom oder Reserveleistung wird zu hohen Preisen importiert.
Aussage: „Weltweit gibt es derzeit kein Verfahren zum vollständigen Recycling von radioaktiven Abfällen.“
Faktencheck: Die deutsche Gesetzeslage sieht eine Endlagerung der radioaktiven Abfälle in tiefen geologischen Formationen vor. Demnach ist mit einer Fertigstellung des Endlagers für hochradioaktive Abfälle etwa ab der Hälfte dieses Jahrhunderts zu rechnen. Die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist technisch gelöst. Der Bau eines solchen Endlagers etwa in Finnland unter ungünstigeren geologischen Voraussetzungen als in Deutschland zeigt zudem, dass der für die Endlagerung gesetzlich zuständigen Politik die entscheidende Rolle bei der zeitnahen Realisierung zukommt.